Haus geerbt – was tun? Die wichtigsten Schritte für Erben
Eine geerbte Immobilie wirft viele Fragen auf: Annehmen oder ausschlagen? Behalten, vermieten oder verkaufen? Wir zeigen die wichtigsten Schritte für Erben – von Grundbuch und Erbschein bis zu Steuern und Wertermittlung.

In diesem Artikel
Eine Immobilie zu erben ist für viele Menschen ein emotionaler und zugleich rechtlich komplexer Moment. Neben der Trauer um einen geliebten Menschen stellen sich plötzlich viele praktische Fragen: Soll das Haus behalten, vermietet oder verkauft werden? Welche Fristen gelten? Welche Kosten und Steuern kommen auf die Erben zu? Dieser Ratgeber zeigt die wichtigsten Schritte.
Erbe annehmen oder ausschlagen
Nach dem Tod eines Angehörigen haben Erben in Deutschland sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Diese Frist beginnt, sobald Sie offiziell von der Erbschaft erfahren.
Wer das Erbe nicht ausschlägt, nimmt es automatisch an – inklusive aller Schulden, Hypotheken und Verpflichtungen, die mit der Immobilie verbunden sind. Verschaffen Sie sich daher zügig einen Überblick über die finanzielle Lage.
Erbschein und Grundbuchberichtigung
Um als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden, benötigen Sie in der Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll. Die Berichtigung des Grundbuchs ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei – danach fallen Kosten an. Liegt eine Erbengemeinschaft vor, werden alle Miterben gemeinsam eingetragen.
Wert der Immobilie ermitteln
Der Verkehrswert ist die Grundlage für viele Entscheidungen:
- Berechnung der Erbschaftssteuer
- Faire Aufteilung unter Miterben
- Realistische Preisfindung bei einem möglichen Verkauf
Eine professionelle Wertermittlung durch einen erfahrenen Immobilienmakler oder Sachverständigen schafft hier Klarheit – insbesondere bei älteren Häusern, in denen Lage, Zustand und Sanierungsstau eine große Rolle spielen.
Erbschaftssteuer prüfen
Wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert der Immobilie ab. Die wichtigsten Freibeträge:
- Ehepartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Enkel: 200.000 Euro
Selbst genutztes Wohneigentum kann unter bestimmten Bedingungen sogar vollständig steuerfrei vererbt werden – wenn der Erbe mindestens zehn Jahre selbst darin wohnt. Eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater lohnt sich.
Behalten, vermieten oder verkaufen?
Jetzt steht die zentrale Entscheidung an:
- Behalten und selbst nutzen ist oft emotional wertvoll, aber nur sinnvoll, wenn Lage, Zustand und Lebenssituation passen.
- Vermieten kann eine attraktive Einnahmequelle sein – setzt aber Zeit, Wissen und Verantwortung voraus.
- Verkaufen ist häufig die unkomplizierteste Lösung, vor allem in Erbengemeinschaften, in denen sich die Miterben einigen müssen.
Erbengemeinschaft – gemeinsam entscheiden
Gehört die Immobilie mehreren Erben, entscheidet die Gemeinschaft gemeinsam über den weiteren Weg. Einigkeit ist hier entscheidend: Wenn ein Miterbe verkaufen möchte, ein anderer behalten, kommt es schnell zu Konflikten.
Eine neutrale Beratung und eine fundierte Wertermittlung helfen, eine faire Lösung zu finden – etwa durch Auszahlung eines Miterben oder einen gemeinsamen Verkauf.
Laufende Kosten nicht unterschätzen
Auch eine geerbte Immobilie verursacht weiterhin Kosten:
- Grundsteuer
- Gebäude- und Haftpflichtversicherung
- Energie- und Heizkosten
- Instandhaltung und Reparaturen
Steht das Haus leer, drohen zusätzliche Risiken wie Wasserschäden, Schimmel oder Vandalismus. Klären Sie frühzeitig, wer sich kümmert – und ob ein Verkauf langfristig die wirtschaftlichere Lösung ist.
Fazit
Eine geerbte Immobilie ist Chance und Verantwortung zugleich. Wer strukturiert vorgeht – Fristen einhält, den Wert ermittelt, steuerliche Aspekte klärt und offen mit Miterben kommuniziert – trifft bessere Entscheidungen.



